Zuschüsse Freizeit ohne Übernachtung

„Sommerfreizeit ja – wir planen jedoch keine Übernachtung!“

Wir möchten Euch gerne ermutigen, Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Wenn ihr Euch für Maßnahmen ohne Übernachtung entscheidet, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen als „Freizeit ohne Übernachtung“ fördern zu lassen. Ihr stellt hierzu den Antrag über den Zuschusstitel C12, die Berechnung erfolgt nach den Tagessätzen von C5.

Die zusätzliche Begrenzung ergibt sich aus dem Zuschusstitel C12. Es kann maximal 60% gefördert werden. Wenn es ein Thema innerhalb der Jahresthemen ist, kann bis zu 80% gefördert werden. Dabei muss es sich aber analog des Titels C5 um mehrtägige Maßnahmen handeln, mindestens 2 Tage. Die aktuellen Jahresthemen sind:

2021/2022 – Jugendarbeit in Pandemiezeiten
2022/2023 – Risiko und Wagnis

Wenn ihr Fragen habt, meldet Euch bitte bei uns!

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