Unsere Zuschussrichtlinien

Der Stadtjugendring Würzburg hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts Aufgaben der Jugendhilfe vom Staat übertragen bekommen. Dies bedeutet einerseits, dass wir in unseren Entscheidungen frei und unabhängig von politischen Entscheidungsträgern sind und lediglich im Interesse der Kinder und Jugendlichen agieren können. Andererseits haben wir auch die Verpflichtung, die Jugendarbeit in Würzburg inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Für diese Aufgaben erhalten wir von der Stadt Würzburg jährlich jeweils einen fixen Betrag.

Welche Aktivitäten und Aktionen von uns gefördert werden können, ist in unseren >> Zuschussrichtlinien festgelegt.

Hier findest du unsere >> Fördersätze.


Zuschusstitel

Hier findet Ihr eine Übersicht der einzelnen Zuschusstitel mit einer kurzen Beschreibung und den jeweiligen Formularen. Die ausführlichen Details zur Antragsstellung findet ihr in unseren Zuschussrichtlinien.

Was wird gefördert?
– Freizeitmaßnahmen (z.B. Ferienfahrten, Zeltlager usw.)
– Nicht gefördert werden rein verbandsspezifische oder rein touristische Maßnahmen

Bedingungen
– Mindestens 50 % Freizeitaktivitäten nötig
– Mindestens 2 Tage, höchstens 21 Tage
– Gemeinsame Übernachtung notwendig

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 6 € pro Tag & Teilnehmer
– 12 € pro Tag & Juleica-Inhaber

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Schaut Euch auch unser Video-Tutorial zur Antragsstellung von Freizeiten an.

Was wird gefördert?
– Bildungsmaßnahmen für Jugendliche (z.B. Medienschulung)

Bedingungen:
– Mindestens 5, höchstens 60 Teilnehmer/innen
– Mindestens ein/e Referent/in je angefangene 20 Teilnehmer
– Keine Förderung vom BJR (ggf. Ablehnungsbescheid)

– Kurzmaßnahmen: Mind. 2 Std. inhaltliches Programm
– Tagesmaßnahmen: Mind. 6 Std. Programm, davon 4 Std. für inhaltlichen Zweck
– Mehrtagesmaßnahmen: Durchschnittlich mind. 6 Std. pro Tag, davon durchschnittlich 4 Std. für inhaltlichen Zweck

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende.

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Kurzmaßnahmen: 5 € pro Tag & Teilnehmer
– Mehr- / Tagesmaßnahmen: 11 € pro Tag & Teilnehmer
– Maximal 600 € pro Maßnahme
– Mindestens 40 % Eigenanteil nötig

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Was wird gefördert?
– Tagesmaßnahmen mit außergewöhnlichem Erlebnischarakter (z.B. Kanutour, Klettergarten, Schwimmbadausflug)

Bedingungen
– Höchstens 2 Anträge pro Jahr je Gruppe
– Mindestens 6 Stunden Programm (ohne Fahrt)

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 5 € pro Tag & Teilnehmer
– 11 € pro Tag & Juleica-Inhaber
– Maximal 700 € pro Maßnahme

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Was wird gefördert?
– Konferenzen, Tagungen, Klausuren, Vorbereitungstreffen usw.
– Nicht gefördert werden satzungsgemäße Veranstaltungen (z.B. Jahreshauptversammlungen, Wahlen, Vorstandssitzungen)

Bedingungen
– Mindestens 2 Tage
– Teilnehmer ehrenamtlich tätig in Würzburger Jugendarbeit (Bestätigung nötig)
– Übernachtung notwendig

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 6 € pro Tag & Teilnehmer
– 12 € pro Tag & Juleica-Inhaber

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Was wird gefördert?
– Von euch veranstaltete Bildungsmaßnahmen für die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen (z.B. Erste-Hilfe-Kurs, Präventionsschulungen usw.)

Bedingungen
– Höchstens 60 Teilnehmer/innen (Mindestalter 14 Jahre)
– Mindestens ein/e Referent/in je angefangene 20 Teilnehmer
– Mittel des Bayerischen Jugendrings sind vorrangig zu beantragen
– Mindestalter 14 Jahre

– Kurzmaßnahmen: Mind. 2 Std. inhaltliches Programm
– Tagesmaßnahmen: Mind. 6 Std. Programm, davon 4 Std. für inhaltlichen Zweck
– Mehrtagesmaßnahmen: Durchschnittlich mind. 6 Std. pro Tag, davon durchschnittlich 4 Std. für inhaltlichen Zweck

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Kurzmaßnahmen: 6 € pro Tag & Teilnehmer
– Mehr- / Tagesmaßnahmen: 16 € pro Tag & Teilnehmer
– Mindestens 20 % Eigenanteil nötig

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Was wird gefördert?
– Bildungsmaßnahmen von anderen Veranstaltern für die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen (z.B. Erste-Hilfe-Kurs, Gruppenleiterschulungen usw.)

Bedingungen
– Gesondertes Antragsformular (gelb) – Sammelanträge möglich
– Bestätigung über ehrenamtliche Aktivität in der Würzburger Jugendarbeit
– Auszahlung über Verbandskonto, Weiterleitung an Jugendleiter (Bestätigung)
– Mindestalter 14 Jahre

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 50 % der Selbstkosten, max. 100 € pro Person und Veranstaltung

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Was wird gefördert?
– Internationale Jugendbegegnungen von Jugendlichen im In- & Ausland einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften

Bedingungen
– Vorantrag mind. 2 Monate vorher
– Mindestens 3 Tage Begegnungscharakter im Vordergrund
– Nicht länger als 14 Tage
– Mindestens 5 Teilnehmer oder ehrenamtliche Mitarbeiter
– Inhaltliche & organisatorische Vor- und Nachbereitung erforderlich

Frist: Endgültiger Antrag ist bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende einzureichen.

TN Juleica Gast (in ) Gast (in Gast-familie) Gast (gemeinsame Unterkunft in  oder LKR)
Partnerstadt 8 € 16 € 8 € 16 € 16 € + bis 50 % der  angemessenen Fahrtkosten
Andere Städte 6 € 12 € 6 € 12 € 12 €

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Was wird gefördert?
– Einmalige oder zeitlich befristete Maßnahmen, die sich von der verbandstypischen Arbeit abheben

Bedingungen
– Vorantrag 2 Monate vorher
– Einzelfallentscheidung des Vorstandes

Frist: Endgültiger Antrag ist bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende einzureichen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Förderung bis zu 60% der Ausgaben möglich, Projekte im Jahresschwerpunkt bis zu 80%

Unsere aktuellen Schwerpunktthemen:
2023/2024 – Dialog der Generationen
2024/2025 – Wehrhafte Demokratie

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  • Grundförderung bzw. Räume & Personal
  • Wird 1x im Jahr mit Adressen der Delegierten abgefragt
  • Berechnet sich nach Teilnehmerzahl und Stimmen in der Vollversammlung
  • Frist ist immer der 01.03.

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Bedingungen
– Ein Antrag pro Jahr
– Keine Doppelförderung über Veranstaltungen
– Belegkopien einreichen
– Begründung der Renovierung

Frist : Einzureichen bis spätestens 15.10. des laufenden Jahres

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Bis zu 50% der Kosten, 80% der Kosten, wenn Renovierung überwiegend durch Ehrenamtliche
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen

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Bedingungen:
– Ein Antrag pro Jahr
– Keine Doppelförderung über Veranstaltungen
– Belegkopien einreichen
– Begründung der Anschaffungen

Frist : Einzureichen bis spätestens 15.10. des laufenden Jahres

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Bis zu 50 % der Kosten
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen
– Max. Fördersumme 2.500 €

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Bedingungen
– Ein Antrag pro Jahr
– Keine Doppelförderung über Veranstaltungen
– Belegkopien einreichen
– Begründung der Anschaffungen

Frist : Einzureichen bis spätestens 15.10. des laufenden Jahres

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Bis zu 50 % der Kosten
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Download Zuschussrichtlinien & Fördersätze:

Interkomm

Zwischen dem Stadtjugendring (SJR)  Würzburg und dem Kreisjugendring (KJR) Würzburg besteht das sogenannte Interkomm-Abkommen. Dies bedeutet, dass der Stadtjugendring Würzburg bei bestimmten Maßnahmen auch Teilnehmer/innen aus dem Landkreis Würzburg bezuschusst. Der KJR Würzburg macht dies analog mit Teilnehmern/-innen aus dem Stadtgebiet Würzburg.

So muss der Veranstalter einer Freizeit mit Teilnehmern aus verschiedenen Gebietskörperschaften nur einen Zuschussantrag stellen: an denjenigen Jugendring, aus dessen Zuständigkeitsgebiet die Mehrzahl der Teilnehmer-/innen kommt.

Unser Ziel ist es, den Antragstellern so ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren anzubieten.

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