Aufgepasst: Investitionsanträge bis 01.11.18 einreichen

Denkt daran, die Anträge für die Zuschusstiteln B2 – Ausstattung und Renovierung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit, B3 – Geräte und Materialien zur pädagogischen Arbeit und B4 – Zelt- und Lagermaterial bis spätestens 01.11.18 bei uns einzureichen. Dabei könnt ihr nur jeweils nur einen Antrag pro Titel stellen. Hierbei könnt ihr einfach Eure über das laufende Jahr angefallenen Kosten gesammelt aufführen.

Anschaffungen und Reparaturen, die nach dem 01.11. eines Jahres getätigt werden, können im Antrag des folgenden Jahres mit aufgenommen werden.

Verwenden könnt ihr unser allgemeines Antragsformular. Alle Infos rund um die Antragstellung findet Ihr in unserem Zuschussrichtlinien. 

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