Unsere Zuschussrichtlinien

Der Stadtjugendring Würzburg hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts Aufgaben der Jugendhilfe vom Staat übertragen bekommen. Dies bedeutet einerseits, dass wir in unseren Entscheidungen frei und unabhängig von politischen Entscheidungsträgern sind und lediglich im Interesse der Kinder und Jugendlichen agieren können. Andererseits haben wir auch die Verpflichtung, die Jugendarbeit in Würzburg inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Für diese Aufgaben erhalten wir von der Stadt Würzburg jährlich jeweils einen fixen Betrag.

Welche Aktivitäten und Aktionen von uns gefördert werden können, ist in unseren >> Zuschussrichtlinien festgelegt.

Bitte beachten: Ab 01.01.2026 gelten unsere neuen Zuschussrichtlinien.

Außerdem könnt ihr ab 01.01.2026 Anträge nun digital bei uns einreichen. Wir starten bald mit einem digitalen Antragssystem. Weitere Informationen dazu folgen bald. Bis dahin könnt ihr eure Anträge als PDF per Mail an zuschussantrag@sjr-wuerzburg.de einreichen.

Hier findest du unsere >> Fördersätze.


Zuschusstitel

Hier findet Ihr eine Übersicht der einzelnen Zuschusstitel mit einer kurzen Beschreibung und den jeweiligen Formularen. Die ausführlichen Details zur Antragsstellung findet ihr in unseren Zuschussrichtlinien.

Was wird gefördert?
– Freizeitmaßnahmen (z.B. Ferienfahrten, Zeltlager usw.)
– Nicht gefördert werden rein verbandsspezifische oder rein touristische Maßnahmen

Bedingungen
– Mindestens 50 % Freizeitaktivitäten nötig
– Mindestens 2 Tage, höchstens 21 Tage
– Gemeinsame Übernachtung notwendig

Änderungen ab 01.01.2026:
– keine Übernachtung mehr nötig
– mindestens 6 Stunden Programm pro Tag

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 6 € pro Tag & Teilnehmer*in
– 12 € pro Tag & Juleica-Inhaber*in

Für Maßnahmen ab dem 01.11.2025
– 7 € pro Tag & Teilnehmer*in
– 14 € pro Tag & Juleica-Inhaber*in

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

Schaut Euch auch unser Video-Tutorial zur Antragsstellung von Freizeiten an.

Was wird gefördert?
– Bildungsmaßnahmen für Jugendliche (z.B. Medienschulung)

Bedingungen:
– Mindestens 5, höchstens 60 Teilnehmer*innen
– Mindestens ein*e Referent*in je angefangene 20 Teilnehmer*innen
– Keine Förderung vom BJR (ggf. Ablehnungsbescheid)

– Kurzmaßnahmen: Mind. 2 Std. inhaltliches Programm
– Tagesmaßnahmen: Mind. 6 Std. Programm, davon 4 Std. für inhaltlichen Zweck
– Mehrtagesmaßnahmen: Durchschnittlich mind. 6 Std. pro Tag, davon durchschnittlich 4 Std. für inhaltlichen Zweck

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende.

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Kurzmaßnahmen: 5 € pro Tag & Teilnehmer*in
– Mehr- / Tagesmaßnahmen: 11 € pro Tag & Teilnehmer*in
– Maximal 600 € pro Maßnahme
– Mindestens 40 % Eigenanteil nötig

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

Was wird gefördert?
– Bildungsmaßnahmen zum Kompetenzerwerb für eine qualitativ hochwertige ehrenamtliche Verbandsarbeit

Bedingungen:
– mindestens 2 Stunden inhaltliches Programm pro Tag
– insgesamt mindestens 50% inhaltliches Programm
– Keine Förderung vom BJR (ggf. Ablehnungsbescheid)

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende.

Wie hoch ist der Zuschuss?
–  bis zu 70% der Gesamtkosten
– Maximal 5000 € pro Maßnahme

ab 01.01.2026

Was wird gefördert?
– Tagesmaßnahmen mit außergewöhnlichem Erlebnischarakter (z.B. Kanutour, Klettergarten, Schwimmbadausflug)

Bedingungen
– Höchstens 2 Anträge pro Jahr je Gruppe
– Mindestens 6 Stunden Programm (ohne Fahrt)

Änderungen ab 01.01.2026
– keine Höchstgrenze mehr bei der Anzahl der Anträge
– Mindestens 6 Stunden Programm (inkl. Fahrt)

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 6 € pro Tag & Teilnehmer*in
– 12 € pro Tag & Juleica-Inhaber*in

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

Was wird gefördert?
– Konferenzen, Tagungen, Klausuren, Vorbereitungstreffen usw.
– Nicht gefördert werden satzungsgemäße Veranstaltungen (z.B. Jahreshauptversammlungen, Wahlen, Vorstandssitzungen)

Bedingungen
– Mindestens 2 Tage
– Teilnehmer*innen ehrenamtlich tätig in Würzburger Jugendarbeit (Bestätigung nötig)
– Übernachtung notwendig

Änderungen ab 01.01.2026
– Übernachtung nicht mehr notwendig
– mindestens 6 Stunden Programm pro Tag

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 6 € pro Tag & Teilnehmer*in
– 12 € pro Tag & Juleica-Inhaber*in

Für Maßnahmen ab dem 01.11.2025
– 7 € pro Tag & Teilnehmer*in
– 14 € pro Tag & Juleica-Inhaber*in

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

DER TITEL ENTFÄLLT AB 01.01.2026

Förderungen über Titel C6 Bildungsmaßnahmen möglich

 

Was wird gefördert?
– Von euch veranstaltete Bildungsmaßnahmen für die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen (z.B. Erste-Hilfe-Kurs, Präventionsschulungen usw.)

Bedingungen
– Höchstens 60 Teilnehmer*innen (Mindestalter 14 Jahre)
– Mindestens ein*e Referent*in je angefangene 20 Teilnehmende
– Mittel des Bayerischen Jugendrings sind vorrangig zu beantragen
– Mindestalter 14 Jahre

– Kurzmaßnahmen: Mind. 2 Std. inhaltliches Programm
– Tagesmaßnahmen: Mind. 6 Std. Programm, davon 4 Std. für inhaltlichen Zweck
– Mehrtagesmaßnahmen: Durchschnittlich mind. 6 Std. pro Tag, davon durchschnittlich 4 Std. für inhaltlichen Zweck

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Kurzmaßnahmen: 6 € pro Tag & Teilnehmer*in
– Mehr- / Tagesmaßnahmen: 16 € pro Tag & Teilnehmer*in
– Mindestens 20 % Eigenanteil nötig

Mehr in den Zuschussrichtlinien

Was wird gefördert?
– Bildungsmaßnahmen von anderen Veranstaltern für die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen (z.B. Erste-Hilfe-Kurs, Gruppenleiterschulungen usw.)

Bedingungen
– Gesondertes Antragsformular (gelb) – Sammelanträge möglich
– Bestätigung über ehrenamtliche Aktivität in der Würzburger Jugendarbeit
– Auszahlung über Verbandskonto, Weiterleitung an Jugendleiter*in (Bestätigung)
– Mindestalter 14 Jahre

Frist: Einzureichen bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende

Wie hoch ist der Zuschuss?
– 50 % der Selbstkosten, max. 100 € pro Person und Veranstaltung

ab 01.01.2026
– 70 % der Selbstkosten, max. 150 € pro Person und Veranstaltung

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

Was wird gefördert?
– Internationale Jugendbegegnungen von Jugendlichen im In- & Ausland einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften

Bedingungen
– Vorantrag mind. 2 Monate vorher
– Mindestens 3 Tage Begegnungscharakter im Vordergrund
– Nicht länger als 14 Tage
– Mindestens 5 Teilnehmende oder ehrenamtliche Mitarbeitende
– Inhaltliche & organisatorische Vor- und Nachbereitung erforderlich

Frist: Endgültiger Antrag ist bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende einzureichen.

TN Juleica Gast (in ) Gast (in Gast-familie) Gast (gemeinsame Unterkunft in  oder LKR)
Partnerstadt 8 € 16 € 8 € 16 € 16 € + bis 50 % der  angemessenen Fahrtkosten
Andere Städte 6 € 12 € 6 € 12 € 12 €

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ab 01.01.2026

Was wird gefördert?
– Internationale Jugendbegegnungen von Jugendlichen im In- & Ausland einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften

Bedingungen
– Vorantrag mind. 2 Monate vorher
– Mindestens 3 Tage Begegnungscharakter im Vordergrund
– Begegnungcharakter wird bei Würzburger Partnerstädten grundsätzlich angenommen
– Mindestens 5 Teilnehmende oder ehrenamtliche Mitarbeitende

Frist: Endgültiger Antrag ist bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende einzureichen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
– bis zu 70% der Kosten
– maximal 5.000 € pro Maßnahme

ab 01.01.2026

Was wird gefördert?
– Einmalige oder zeitlich befristete Maßnahmen, die sich von der verbandstypischen Arbeit abheben

Bedingungen
– Vorantrag 2 Monate vorher
– Einzelfallentscheidung des Vorstandes

Frist: Endgültiger Antrag ist bis spätestens 2 Monate nach Veranstaltungsende einzureichen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Förderung bis zu 60% der Ausgaben möglich, Projekte im Jahresschwerpunkt bis zu 80%

Unsere aktuellen Schwerpunktthemen:
2024/2025 – Wehrhafte Demokratie
2025/2026 – Gesundheit

ab 01.01.2026
Förderung bis zu 70% der Ausgaben möglich (Jahresschwerpunkt entfällt)

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ab 01.01.2026

  • Grundförderung bzw. Räume & Personal
  • Wird 1x im Jahr mit Adressen der Delegierten abgefragt
  • Berechnet sich nach Teilnehmerzahl und Stimmen in der Vollversammlung
  • Frist ist immer der 01.03.

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ab 01.01.2026

  • Förderung zur Stärkung ehrenamtlicher Strukturen
  • Wird 1x im Jahr mit Adressen der Delegierten abgefragt
  • Frist ist immer der 01.03.
  • Berechnet sich nach einem Grundbetrag sowie der Anzahl der Mitglieder der Jugendorganisation
  • Kostenabrechnung im Folgejahr nötig (erst ab 2027)

ab 01.01.2026

Bedingungen
– Ein Antrag pro Jahr
– Keine Doppelförderung über Veranstaltungen
– Belegkopien einreichen
– Begründung der Renovierung

Frist : Einzureichen bis spätestens 15.10. des laufenden Jahres

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Bis zu 50% der Kosten, 80% der Kosten, wenn Renovierung überwiegend durch Ehrenamtliche
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen

ab 01.01.2026
– Bis zu 80% der Kosten
– Bis zu 50% der Kosten, wenn auf der Rechnung externe Arbeitszeit ausgewiesen ist
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen
– Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 € sind im Vorfeld an die Stadt Würzburg zu richten

Mehr in den Zuschussrichtlinien
ab 01.01.2026

Bedingungen:
– Ein Antrag pro Jahr
– Keine Doppelförderung über Veranstaltungen
– Belegkopien einreichen
– Begründung der Anschaffungen

Frist : Einzureichen bis spätestens 15.10. des laufenden Jahres

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Bis zu 50 % der Kosten
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen
– Max. Fördersumme 2.500 €

ab 01.01.2026
– Bis zu 80 % der Kosten
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen
– Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 € sind im Vorfeld an die Stadt Würzburg zu richten

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

Bedingungen
– Ein Antrag pro Jahr
– Keine Doppelförderung über Veranstaltungen
– Belegkopien einreichen
– Begründung der Anschaffungen

Frist : Einzureichen bis spätestens 15.10. des laufenden Jahres

Wie hoch ist der Zuschuss?
– Bis zu 50 % der Kosten
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen

ab 01.01.2026
– Bis zu 80 % der Kosten
– Der Eigenanteil der Antragssteller muss 20% betragen
– Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 € sind im Vorfeld an die Stadt Würzburg zu richten

Mehr in den Zuschussrichtlinien

ab 01.01.2026

Download Zuschussrichtlinien & Fördersätze:

Interkomm

Zwischen dem Stadtjugendring (SJR)  Würzburg und dem Kreisjugendring (KJR) Würzburg besteht das sogenannte Interkomm-Abkommen. Dies bedeutet, dass der Stadtjugendring Würzburg bei bestimmten Maßnahmen auch Teilnehmer*innen aus dem Landkreis Würzburg bezuschusst. Der KJR Würzburg macht dies analog mit Teilnehmern*innen aus dem Stadtgebiet Würzburg.

So muss der Veranstalter einer Freizeit mit Teilnehmern aus verschiedenen Gebietskörperschaften nur einen Zuschussantrag stellen: an denjenigen Jugendring, aus dessen Zuständigkeitsgebiet die Mehrzahl der Teilnehmer*innen kommt.

Unser Ziel ist es, den Antragstellern so ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren anzubieten.