Der Stadtjugendring als Zuschussgeber
Der Stadtjugendring Würzburg hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) Aufgaben der Jugendhilfe vom Staat übertragen bekommen. Dies bedeutet einerseits, dass wir in unseren Entscheidungen frei und unabhängig von politischen Entscheidungsträgern sind und lediglich im Interesse der Kinder und Jugendlichen agieren können.
Andererseits haben wir auch die Verpflichtung (welcher wir gerne nachkommen), die Jugendarbeit in Würzburg inhaltlich (durch die Arbeit unserer Geschäftsstelle) und finanziell (durch Zuschüsse) zu untersützten. Für diese Aufgaben erhalten wir von der Stadt Würzburg jährlich jeweils einen fixen Betrag.
Welche Aktivitäten und Aktionen von uns gefördert werden können, ist in unseren Zuschussrichtlinien festgelegt (siehe unten).
Fragen zu Anträgen oder den Zuschussrichtlinien kannst du gerne an zuschuss@sjr-wuerzburg.de senden.
Unsere neuen Zuschussrichtlinien
Im vergangenen Jahr wurden unsere Zuschussrichtlinien überarbeitet. Dafür wurde aus der Vollversammlung heraus eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche die neuen Zuschusstitel ausarbeitete.
Diese sind ab dem 01. August 2011 gültig
Hier kannst du sie runterladen.
Antragsformular
Mit den neuen Zuschussrichtlinien haben sich auch unsere Antragsformulare geändert. Wir bitten euch zukünftig nur noch diese zu verwenden.
Die Antragsformulare bekommt ihr bei uns in der Geschäftsstelle oder ihr könnt sie hier runterladen:
Ab sofort findet ihr hier das Antragsformular zum Online ausfüllen
Für den Zuschusstitel C10 Teilnahme ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen an Aus- & Weiterbildungen verwendet bitte dieses Antragasformular.
Ab sofort findet ihr hier das Antragsformular C10 Teilnahme ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen an Aus- & Weiterbildungen
Eine extra Teilnahmeliste gibt es für die Zuschusstitel C8 Treffen ehrenamtlicher MItarbeiter/-innen und C9 Mitarbeiterbildungsmaßnahmen.
Hilfen bei der Antragsstellung
Zur Unterstützung bei der Antragsstellung haben wir hier einige Tipps für euch.
In Kürze folgen auch die neuen Verwaltungsvorschriften.